Ab dem Jahr 2025 wird die Barrierefreiheit für Websites Pflicht. Für viele Unternehmen und Organisationen ist das verbindlich. Diese Vorschrift basiert auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das den Zugang zu digitalen Angeboten für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, sicherstellen soll. Ziel ist es, Hindernisse auf Websites zu beseitigen und ein inklusives digitales Umfeld zu schaffen. Doch was steckt hinter diesen Anforderungen, und wie können sie umgesetzt werden?
Was ist der European Accessibility Act (EAA)?
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die 2019 in Kraft getreten ist. Sie legt Standards für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Dazu gehören digitale Produkte wie Websites, mobile Apps und Software.
Durch den EAA sollen Hindernisse im Binnenmarkt beseitigt werden. Einheitliche Vorgaben helfen, Produkte und Dienstleistungen für Unternehmen effizienter zu gestalten. In Deutschland wird der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für u.a. Websites umgesetzt.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde eingeführt, um die Vorgaben des EAA in deutsches Recht zu übertragen. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote bis spätestens 2025 barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, digitale Inhalte für alle zugänglich zu machen – unabhängig von Behinderungen oder Einschränkungen.
Im Gegensatz zu bestehenden Regelungen wie der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist das BFSG ab 2025 auch für viele private Unternehmen Pflicht. Es erfasst Bereiche wie E-Commerce, Online-Banking, E-Books und Apps. Damit wird der Rahmen für barrierefreie Internetseiten entscheidend erweitert.
Wie unterscheidet sich das BFSG vom BITV?
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) regelt seit 2002 die Barrierefreiheit öffentlicher Websites und Apps. Sie gilt jedoch nur für öffentliche Stellen, wie Behörden oder Bildungseinrichtungen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hingegen geht deutlich weiter: Es verpflichtet auch private Unternehmen, die bestimmte Dienstleistungen und Produkte online anbieten. Während die BITV vor allem auf den Zugang zu Informationen abzielt, umfasst das BFSG auch kommerzielle digitale Angebote wie E-Commerce-Plattformen oder Ticketbuchungssysteme.
Die Unterschiede liegen also in der Zielgruppe und im Umfang der Regelungen. Gemeinsam haben beide Gesetze jedoch das Ziel, digitale Barrieren abzubauen und inklusive Lösungen zu schaffen.
Für wen gilt das BFSG?
Das BFSG führt die Pflicht von Barrierefreiheit auf Websites sowohl für den öffentlichen Sektor als auch für viele private Unternehmen ein. Besonders betroffen sind Unternehmen, die digitale Dienstleistungen in den Bereichen Handel, Finanzen oder Unterhaltung anbieten. Dazu zählen:
- Betreiber von Online-Shops
- Banken und Versicherungen mit digitalen Angeboten
- Anbieter von E-Books und Streaming-Diensten
Auch Plattformen wie Ticketbuchungssysteme oder digitale Kommunikationsdienste fallen unter die Regelung. Es ist wichtig zu beachten, dass die Anforderungen für Unternehmen unabhängig von deren Größe gelten. Das Gesetz für Barrierefreie Websites erfordert somit Anpassungen auch von kleineren Anbietern.
Bis wann muss das BFSG umgesetzt sein?
Der Stichtag für die Umsetzung ist der 28. Juni 2025. Bis dahin müssen alle betroffenen Unternehmen und Organisationen sicherstellen, dass ihre Websites und digitalen Dienste die Anforderungen des BFSG erfüllen.
Die Frist ist verbindlich, und es wird erwartet, dass Unternehmen frühzeitig mit der Planung und Umsetzung beginnen. Nur so lassen sich die teilweise komplexen Anpassungen rechtzeitig realisieren. Das BFSG 2025 gibt keinen Raum für Verzögerungen, da Verstöße mit Sanktionen geahndet werden können.
Ausnahmen von der Pflicht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen zur Barrierefreiheit, sieht jedoch auch spezifische Ausnahmen vor. Diese betreffen vor allem kleine Unternehmen und Fälle, in denen die Umsetzung wirtschaftlich oder technisch nicht zumutbar ist.
Zusammengefasst gelten folgende Ausnahmen im BFSG:
- Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro sind von der Pflicht befreit.
- Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit: Wenn die Einhaltung des BFSG die Funktionalität eines Produkts oder einer Dienstleistung so stark beeinträchtigt, dass der eigentliche Zweck nicht mehr erfüllt wird, kann eine Ausnahme geltend gemacht werden.
- Wirtschaftliches Risiko: Unternehmen, deren finanzielle Stabilität durch die Umsetzung gefährdet würde, können von den Vorgaben des BFSG befreit werden.
- Business-to-Business (B2B): Das BFSG richtet sich vorrangig an Angebote im B2C-Bereich (Business-to-Consumer). Im reinen B2B-Kontext gelten keine Verpflichtungen.
- Übergangsfristen: Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gelten verlängerte Übergangsfristen. Selbstbedienungsterminals, wie Geldautomaten oder Ticketautomaten, müssen beispielsweise erst bis 2040 barrierefrei gestaltet werden.
Trotz dieser Ausnahmen empfiehlt es sich, Barrierefreiheit als Chance zu sehen. Denn sie verbessert nicht nur die Benutzerfreundlichkeit, sondern sorgt auch für eine größere Reichweite und stärkt das Markenimage.
Was muss ich bei der Pflicht umsetzen?
Die Umsetzung der Barrierefreiheit auf Websites basiert auf den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und spezifischen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Dabei müssen Unternehmen und Organisationen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote für alle Nutzergruppen zugänglich sind – insbesondere für Menschen mit Behinderungen.
Folgende Maßnahmen sind konkret umzusetzen:
Hinweis: Dies ist nur ein Ausschnitt der umzusetzenden Maßnahmen, keine vollwertige Liste.
- Wahrnehmbarkeit der Inhalte gewährleisten
- Alternativtexte für Bilder: Alle visuellen Inhalte wie Fotos, Diagramme oder Icons müssen mit beschreibenden Alternativtexten versehen werden, damit sie auch von Screenreadern erfasst werden können.
- Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos: Videos müssen mit Untertiteln ausgestattet sein. Bei komplexen Inhalten ist eine Audiodeskription erforderlich, die visuelle Informationen beschreibt.
- Kontraste optimieren: Farben und Kontraste müssen so gewählt sein, dass Texte und Elemente auch für Menschen mit Sehschwächen klar erkennbar sind (Mindestkontrast: 4,5:1).
- Flexible Schriftgröße: Nutzer müssen die Schriftgröße individuell anpassen können, ohne dass Inhalte verloren gehen oder das Layout unlesbar wird.
- Bedienbarkeit sicherstellen
- Tastaturnavigation: Alle Funktionen einer Website müssen vollständig mit der Tastatur steuerbar sein, ohne dass eine Maus erforderlich ist.
- Klare Navigation: Strukturiere die Website mit übersichtlichen Menüs und klaren Seitenhierarchien, damit Nutzer intuitiv navigieren können.
- Verzicht auf Zeitlimits: Interaktionen sollten keine festen Zeitlimits haben, die bestimmte Nutzer benachteiligen könnten. Wenn Zeitlimits unumgänglich sind (z. B. in Formularen), müssen Nutzer die Möglichkeit haben, diese zu verlängern.
- Verständlichkeit der Inhalte gewährleisten
- Einfache Sprache: Inhalte sollten leicht verständlich und klar strukturiert sein. Technische Begriffe oder Fachsprache müssen erklärt werden.
- Einheitliche Bedienoberfläche: Wiederkehrende Elemente wie Buttons oder Menüs sollten konsistent gestaltet sein, um Verwirrung zu vermeiden.
- Hilfen für Fehlerkorrektur: Formulare müssen verständliche Hinweise enthalten, die Nutzern helfen, Eingabefehler zu vermeiden oder zu korrigieren.
- Robustheit der technischen Umsetzung
- Kompatibilität mit assistiven Technologien: Websites müssen so gestaltet sein, dass sie mit Screenreadern, Braillezeilen oder anderen unterstützenden Technologien problemlos funktionieren.
- Sauberer HTML-Code: Der Quellcode der Website sollte semantisch korrekt sein, damit Screenreader Inhalte korrekt interpretieren können.
- Responsive Design: Inhalte müssen auf verschiedenen Geräten (Smartphones, Tablets, Desktop-PCs) und in unterschiedlichen Browsern einwandfrei dargestellt werden.
- Barrierefreie Dokumente und Downloads
- PDFs und andere Dateien: Dokumente, die auf der Website angeboten werden, wie PDFs, müssen barrierefrei gestaltet sein. Dazu gehören beispielsweise beschreibende Titel, korrekt getaggte Überschriften und lesbare Strukturen.
- Multimediale Inhalte anpassen
- Animationssteuerung: Bewegte Inhalte wie Slider oder Animationen dürfen keine Hindernisse darstellen. Nutzer sollten Animationen pausieren, stoppen oder deaktivieren können.
- Ergänzende Funktionen bereitstellen
- Suchfunktion: Eine barrierefreie Suchfunktion, die auch mit einfachen Eingaben (z. B. nur Stichwörtern) Ergebnisse liefert, ist essenziell.
- Anpassbare Farbprofile: Nutzer sollten zwischen verschiedenen Farbprofilen, z. B. für Menschen mit Rot-Grün-Sehschwäche, wechseln können.
- Prüfung und Dokumentation
- Regelmäßige Überprüfung: Die Barrierefreiheit muss kontinuierlich getestet und dokumentiert werden. Dabei helfen Werkzeuge wie der BITV-Test oder WAVE.
- Erklärung zur Barrierefreiheit: Websites müssen eine leicht auffindbare Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten, die den Stand der Umsetzung und Kontaktmöglichkeiten bei Barrieren beschreibt.
Wie kann ich prüfen, ob meine Website barrierefrei ist?
Die Barrierefreiheit einer Website lässt sich durch verschiedene Tools und Tests überprüfen. Empfehlenswert sind etwa:
- WAVE Web Accessibility Tool: Analysiert Barrieren und gibt Verbesserungsvorschläge.
- Accessibility Insights: Prüft Websites auf WCAG-Standards.
- BITV-Test: Ein umfassender Prüfdienst speziell für deutsche Websites.
Für deutsche Unternehmen kommt hier BITV-Test am ehesten in Frage. Darüber hinaus helfen Checklisten und Nutzer-Feedback, mögliche Schwachstellen zu identifizieren. Wichtig ist, die Prüfung regelmäßig durchzuführen, um neue Inhalte oder Funktionen barrierefrei zu gestalten.
Was passiert, wenn ich die Änderungen nicht umsetze?
Wer die Anforderungen der Pflicht von Barrierefreiheit auf der eigenen Website bis 2025 nicht einhält, muss mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Verstöße können sich negativ auf die Reputation und die Nutzererfahrung auswirken.
Mögliche Konsequenzen:
- Rechtliche Schritte
- Betroffene Personen können Rechtsansprüche geltend machen, wenn sie durch Barrieren auf einer Website benachteiligt werden.
- Behörden können Sanktionen verhängen, wenn Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen.
- Finanzielle Strafen
- Die Höhe der Strafen hängt vom Ausmaß der Verstöße und der Unternehmensgröße ab.
- Wiederholte Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern von bis zu 100.000€ führen.
Es lohnt sich nicht, die Umsetzung zu ignorieren. Eine rechtzeitige Anpassung hilft, rechtliche Probleme zu vermeiden und von den Vorteilen einer barrierefreien Homepage zu profitieren.
Positive Aspekte der Umsetzung des BFSG
Die Umsetzung der Barrierefreiheit Website Pflicht 2025 bringt nicht nur gesetzliche Vorteile, sondern steigert auch die Nutzerfreundlichkeit und optimiert die Suchmaschinenplatzierung (SEO). Diese beiden Aspekte bieten nachhaltigen Mehrwert für Unternehmen und ihre Zielgruppen.
1. Verbesserte Nutzerfreundlichkeit
Eine barrierefreie Website ist für alle Nutzer einfacher zu bedienen – unabhängig von Alter, Fähigkeiten oder technischen Voraussetzungen.
- Intuitive Navigation: Klare Menüstrukturen und einfache Bedienkonzepte erleichtern die Orientierung auf der Website. Nutzer finden schneller, was sie suchen, und bleiben länger auf der Seite.
- Bessere Lesbarkeit: Ein optimiertes Design mit ausreichend Kontrasten, großer Schrift und flexibler Schriftgröße sorgt dafür, dass Inhalte auch bei Sehschwächen oder auf kleinen Bildschirmen gut erkennbar sind.
- Ergonomische Bedienung: Websites, die vollständig mit der Tastatur oder unterstützenden Technologien wie Screenreadern bedienbar sind, bieten eine angenehme Erfahrung für alle, die Schwierigkeiten mit Maus oder Touchscreens haben.
- Inklusives Design für alle: Barrierefreie Websites berücksichtigen auch temporäre Einschränkungen, wie gebrochene Arme oder technische Einschränkungen bei schlechter Internetverbindung.
Eine benutzerfreundliche Website steigert die Zufriedenheit der Nutzer, was zu höheren Verweildauern, mehr Conversions und besseren Bewertungen führen kann.
2. SEO-Vorteile
Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Usability, sondern sorgt auch für eine bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen wie Google.
- Strukturierter Content: Eine saubere HTML-Struktur mit klar definierten Überschriften (H1, H2, H3) und korrekt formatierten Inhalten ermöglicht es Suchmaschinen, die Seite besser zu analysieren und einzuordnen.
- Optimierte Metadaten: Alternativtexte für Bilder und andere Medien sind nicht nur für Menschen mit Behinderungen wichtig, sondern helfen Suchmaschinen, den Content zu verstehen.
- Mobile-First-Indexing: Barrierefreie Websites sind oft auch responsive gestaltet und für mobile Geräte optimiert. Da Google mobile Nutzer bevorzugt, verbessert dies automatisch das Ranking.
- Reduzierte Absprungraten: Klare Strukturen und barrierefreie Inhalte sorgen dafür, dass Nutzer länger auf der Seite bleiben. Suchmaschinen bewerten dies positiv und stufen die Website als relevanter ein.
- Erhöhte Zugänglichkeit für Crawler: Barrierefreie Seiten sind technikfreundlich. Klare Beschreibungen und weniger komplexer Code ermöglichen es Suchmaschinen-Crawlern, alle Inhalte zu erfassen.
Die Kombination aus besserer Nutzerfreundlichkeit und verbesserten SEO-Rankings macht Barrierefreiheit zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Eine barrierefreie Homepage sorgt nicht nur für gesetzeskonforme Standards, sondern eröffnet auch neue Potenziale, um Kunden zu gewinnen und in Suchmaschinen besser sichtbar zu sein.
Schritte zur Umsetzung einer barrierefreien Website
Die Umsetzung der Barrierefreiheit erfordert eine strategische Herangehensweise, um alle Anforderungen zu erfüllen und langfristige Ergebnisse zu sichern. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Unternehmen beachten sollten:
1. Analyse der aktuellen Website
- Überprüfen Sie, welche Elemente Ihrer Website bereits barrierefrei sind und wo Nachbesserungen erforderlich sind.
- Nutzen Sie Tools wie das WAVE Web Accessibility Tool oder Accessibility Insights, um technische und inhaltliche Barrieren zu identifizieren.
2. Erstellen eines Umsetzungsplans
- Definieren Sie Prioritäten: Welche Barrieren müssen zuerst beseitigt werden, z. B. unzugängliche Navigation oder fehlende Alternativtexte?
- Legen Sie ein realistisches Budget und einen Zeitplan für die Anpassungen fest.
3. Implementierung der Anpassungen
- Optimieren Sie den HTML-Code für Screenreader und andere assistive Technologien.
- Passen Sie die Gestaltung an: Sorgen Sie für kontrastreiche Farben, eine intuitive Navigation und flexible Schriftgrößen.
- Binden Sie Untertitel, Audiodeskriptionen und Alternativtexte für multimediale Inhalte ein.
4. Test und Evaluation
- Führen Sie umfangreiche Tests durch – sowohl automatisiert mit Tools als auch manuell mit Fokusgruppen, die aus Menschen mit Behinderungen bestehen.
- Überprüfen Sie die Website regelmäßig auf Barrierefreiheit, insbesondere nach Updates oder neuen Inhalten.
5. Schulung des Teams
- Schulen Sie Ihr Web-Team, um sicherzustellen, dass neue Inhalte und Funktionen barrierefrei gestaltet werden.
- Sensibilisieren Sie Mitarbeiter für die Anforderungen der Barrierefreiheit Website Pflicht 2025 und die Bedürfnisse der Zielgruppen.
6. Kontinuierliche Optimierung
- Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Halten Sie sich an aktuelle Standards wie WCAG 2.1 und bleiben Sie auf dem Laufenden über gesetzliche Änderungen.
- Sammeln Sie Feedback von Nutzern, um mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Fazit
Die Pflicht die Barrierefreiheit auf der eigenen Website einzuhalten ist eine große Herausforderung, aber auch eine Chance, digitale Angebote zukunftssicher zu gestalten. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben profitieren Unternehmen nicht nur von rechtlicher Sicherheit, sondern auch von einer verbesserten Nutzerfreundlichkeit und besseren SEO-Rankings.
Barrierefreiheit bedeutet, Hindernisse zu beseitigen und eine digitale Welt zu schaffen, die für alle zugänglich ist. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch ihre Reichweite und Kundenzufriedenheit steigern. Mit den richtigen Maßnahmen wird Barrierefreiheit zu einem Wettbewerbsvorteil, der sich langfristig auszahlt.
FAQs
1. Was sind die Vorteile einer barrierefreien Website?
Barrierefreiheit verbessert die Nutzerfreundlichkeit, steigert die Sichtbarkeit in Suchmaschinen und erreicht eine breitere Zielgruppe, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
2. Wie teuer ist die Umsetzung der Barrierefreiheit?
Die Kosten hängen vom Umfang der Anpassungen ab. Kleine Änderungen wie Alternativtexte sind kostengünstig, während umfassende Optimierungen höhere Investitionen erfordern können.
3. Gibt es Fördermittel für die Umsetzung?
Ja, in einigen Bundesländern und auf EU-Ebene stehen Förderprogramme zur Verfügung, die Unternehmen bei der barrierefreien Gestaltung unterstützen.
4. Welche Prüfstandards gelten für Barrierefreiheit?
Die wichtigsten Standards sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Deutschland.
5. Was sind Beispiele für barrierefreie Websites?
Websites großer öffentlicher Institutionen, wie der Bundesregierung, und Unternehmen, die Vorreiter in der Inklusion sind, gelten oft als Vorbilder für Barrierefreiheit.