Mit dem Inkrafttreten des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG) am 14. Mai 2024 wurde das bekannte Telemediengesetz (TMG) offiziell abgelöst. Für viele Webseitenbetreiber ist das eine bedeutende Änderung, da es neue Regelungen und Pflichten gibt, die sich direkt auf das Impressum und die Datenschutzerklärung auswirken. Wer sein Impressum gemäß Telemediengesetz bisher gepflegt hat, muss nun einige Anpassungen vornehmen, um Abmahnungen zu vermeiden.
In diesem Beitrag erklären wir, warum das Telemediengesetz durch das neue DDG ersetzt wurde, welche Auswirkungen dies für Sie als Betreiber hat und was sich konkret im Impressum und der Datenschutzerklärung ändern muss. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie durch passende Services von communita schnell und rechtssicher bleiben können.
Was ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)?
Das Digitale-Dienste-Gesetz, kurz DDG, ist eine umfassende rechtliche Regelung für digitale Plattformen und Dienste. Es zielt darauf ab, die Transparenz und Sicherheit im digitalen Raum zu stärken und Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen. Das DDG ist Teil der europäischen Digitalstrategie und greift Regelungen des alten TMG auf, modernisiert diese aber umfassend.
Durch das DDG werden insbesondere soziale Netzwerke, Online-Marktplätze und Suchmaschinenbetreiber dazu verpflichtet, ihre Transparenz zu erhöhen und Verantwortung für die Inhalte auf ihren Plattformen zu übernehmen. Damit setzt das DDG neue Standards, um Benutzer besser zu schützen. Webseitenbetreiber müssen vor allem sicherstellen, dass ihr altes Impressum gemäß Telemediengesetz den neuen Vorgaben des DDG entspricht, da dies essenziell für die Einhaltung der neuen Gesetzeslage ist.
Warum wird das Telemediengesetz durch das DDG ersetzt?
Das Telemediengesetz (TMG) galt seit vielen Jahren als Grundlage für rechtliche Regelungen im Internet, wurde jedoch durch die fortschreitende Digitalisierung zunehmend als veraltet betrachtet. Der Gesetzgeber erkannte, dass das TMG nicht mehr ausreichte, um den Anforderungen der heutigen digitalen Gesellschaft gerecht zu werden. Mit der Einführung des Digitalen-Dienste-Gesetzes als TMG-Nachfolger soll das Gesetz besser an die moderne Online-Welt und die europäische Digitalstrategie angepasst werden.
Das DDG soll das digitale Umfeld sicherer gestalten und ist deutlich umfassender als das alte Telemediengesetz. Es bringt klare Vorgaben, die unter anderem auch das Impressum gemäß Telemediengesetz betreffen und aktualisiert werden müssen, um rechtlich sicher zu bleiben. Webseitenbetreiber sollten also die Änderungen im Blick haben, da sich Fehler oder veraltete Angaben schnell zu rechtlichen Risiken entwickeln können.
Welche Auswirkungen hat die Gesetzesänderung auf mich als Webseitenbetreiber?
Für Webseitenbetreiber bringt das Digitale-Dienste-Gesetz erhebliche Änderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für das Impressum und die Datenschutzerklärung. Wer seine Website nicht an die neuen Vorschriften des DDG anpasst, riskiert Abmahnungen, da einige Paragraphen und Bezeichnungen aus dem TMG durch neue Formulierungen ersetzt wurden.
Ein besonders wichtiger Punkt ist, dass das Impressum gemäß Telemediengesetz (nun DDG) weiterhin vollständig und korrekt sein muss. Betreiber sollten daher überprüfen, ob das Impressum noch Hinweise auf das alte TMG enthält und diese gegebenenfalls entfernen. Auch die Datenschutzerklärung benötigt eine Anpassung an das neue DDG, da die gesetzlichen Referenzen aktualisiert wurden. Die Anpassungen sind oft klein, aber entscheidend, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Auswirkungen auf das Impressum durch das neue DDG
Das Impressum bleibt eine zentrale Pflichtangabe für alle gewerblich betriebenen Webseiten. Mit dem Übergang vom Telemediengesetz zum Digitalen-Dienste-Gesetz hat sich der gesetzliche Rahmen leicht verändert, wodurch eine Anpassung nötig wird. Wichtig: Gemäß § 5 DDG muss das Impressum vollständig und aktuell sein, jedoch ist eine explizite Nennung des neuen Gesetzes nicht erforderlich.
Betreiber sollten jedoch darauf achten, dass keine Verweise mehr auf das alte TMG zu finden sind, da sonst Abmahnungen drohen könnten. Ein Impressum gemäß Telemediengesetz ist also weiterhin gesetzlich notwendig, nur die inhaltliche Grundlage hat sich verändert. Empfehlenswert ist, hier einen Impressum-Generator zu nutzen, der auf die aktuellen Regelungen abgestimmt ist, wie ihn z. B. communita anbietet.
Auswirkung auf Datenschutzerklärung durch Umbenennung in TDDDG
Nicht nur das Impressum muss angepasst werden: Auch Datenschutzerklärungen benötigen aufgrund der Gesetzesänderung eine Aktualisierung. Insbesondere die Verweise auf das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) haben sich geändert, da es jetzt durch das TDDDG abgelöst wird. Dies betrifft vor allem Cookie-Banner und alle Passagen, die sich auf § 25 Abs. 1 und 2 TTDSG beziehen.
Um die Regelungen korrekt wiederzugeben, sollten Webseitenbetreiber den Wortlaut auf § 25 Abs. 1 und 2 TDDDG aktualisieren, da der Inhalt gleichgeblieben ist. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Datenschutzkonformität weiterhin zu gewährleisten. Hierbei hilft communita mit einem Webseiten-Scanner, der potenzielle Datenschutzrisiken erkennt und automatisch meldet. Durch diese Unterstützung bleibt die Website rechtlich sicher und up-to-date.
Was müssen Webseitenbetreiber jetzt tun?
Um die neuen Anforderungen des Digitalen-Dienste-Gesetzes zu erfüllen und rechtliche Risiken zu vermeiden, müssen Webseitenbetreiber einige wesentliche Anpassungen vornehmen. Zunächst sollte das Impressum gründlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass alle Verweise auf das alte TMG entfernt wurden. Zudem sollte die Datenschutzerklärung angepasst werden, insbesondere die Verweise auf das TTDSG, das jetzt als TDDDG geführt wird.
Hier einige empfohlene Schritte:
- Impressum aktualisieren: Sämtliche TMG-Verweise entfernen. Da keine Pflicht zur Angabe von „§ 5 DDG“ besteht, empfehlen wir, auf diese Verweise ganz zu verzichten. So bleiben Sie flexibel und vermeiden mögliche Fehler bei künftigen Änderungen.
- Datenschutzerklärung überarbeiten: TTDSG durch TDDDG in relevanten Abschnitten ersetzen, besonders in Cookie-Hinweisen.
- Cookie-Banner anpassen: Sicherstellen, dass § 25 Abs. 1 und 2 TDDDG in Cookie-Bannern korrekt wiedergegeben wird.
Diese Schritte sind wichtig, um die Website rechtlich auf den neuesten Stand zu bringen und Abmahnungen zu vermeiden.
Empfohlene Tools und Services für Rechtskonformität
Das Einhalten der rechtlichen Vorgaben des Digitalen-Dienste-Gesetzes kann für viele Webseitenbetreiber eine Herausforderung darstellen. Durch unsere neue Partnerschaft mit eRecht24 kann die communita nun durch spezialisierte Services, Werkzeuge für die rechtliche Absicherung bieten. Die communita hilft mit einer Reihe von Generatoren und Scannern, die Rechtstexte aktuell zu halten und Risiken zu minimieren.
Die wichtigsten Services von communita im Überblick:
- Barrierefreiheitserklärungs-Generator: Erstellt rechtssichere Erklärungen zur Zugänglichkeit der Website.
- Auftragsverarbeitungsvertrag-Generator (AV-Vertrag): Rechtssicherheit für alle Arten von Auftragsverarbeitung.
- Rechtstexte-Plugin: Bietet die einfache Einbindung aller Rechtstexte in gängige CMS.
- Google Fonts Scanner: Prüft, ob Google Fonts datenschutzkonform verwendet werden.
- Webseiten-Scanner: Analysiert die Website auf potenzielle Datenschutzrisiken und meldet Probleme automatisch.
- Impressum-Generator: Erstellt ein vollständiges Impressum gemäß aktueller Gesetzgebung und den neuen Anforderungen des DDG.
Durch den Einsatz dieser Tools können Webseitenbetreiber sicherstellen, dass ihre Seiten rechtskonform und technisch aktuell sind.
Zusätzliche Hinweise für eine rechtssichere Website
Zusätzlich zur Anpassung des Impressums und der Datenschutzerklärung gibt es weitere Empfehlungen, die helfen, eine Website rechtssicher zu gestalten. Regelmäßige Updates der rechtlichen Dokumente sind ein Muss, besonders bei Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen wie dem Übergang vom TMG zum DDG.
Wichtige Tipps:
- Rechtstexte regelmäßig prüfen und aktualisieren: Gesetzliche Anforderungen ändern sich stetig; eine regelmäßige Überprüfung ist daher entscheidend.
- Cookie-Einstellungen und Tracking-Anwendungen kontrollieren: Diese müssen immer den aktuellen Datenschutzanforderungen entsprechen.
- Dokumentation und Nachweise: Protokollieren Sie alle Änderungen an den Rechtstexten und Cookie-Bannern, um im Ernstfall die Konformität nachweisen zu können.
Mit diesen Maßnahmen ist die Website nicht nur im Hinblick auf das neue Digitale-Dienste-Gesetz abgesichert, sondern auch langfristig rechtlich konform.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1. Was genau ist das Digitale-Dienste-Gesetz?
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist ein neues Gesetz, das am 14. Mai 2024 das Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat. Es regelt die Anforderungen an Transparenz und Sicherheit für digitale Plattformen und bringt neue Vorgaben für Webseitenbetreiber.
2. Warum wird das TMG durch das DDG ersetzt?
Das TMG war veraltet und entsprach nicht mehr den heutigen digitalen Anforderungen. Das DDG wurde als TMG-Nachfolger eingeführt, um die gesetzlichen Regelungen an die moderne digitale Landschaft und an EU-weite Standards anzupassen.
3. Muss ich mein Impressum ändern?
Ja, das Impressum muss an das DDG angepasst werden. Alle Verweise auf das alte Telemediengesetz (TMG) sollten entfernt werden. Es ist wichtig, dass das Impressum gemäß Telemediengesetz in seiner aktuellen Fassung den neuen Anforderungen entspricht.
4. Wie aktualisiere ich meine Datenschutzerklärung auf das TDDDG?
Da das TTDSG durch das TDDDG ersetzt wurde, sollten alle Verweise auf das TTDSG in der Datenschutzerklärung aktualisiert werden. Besonders Cookie-Banner sollten § 25 Abs. 1 und 2 TDDDG nennen, um rechtlich korrekt zu bleiben.
5. Wie kann communita bei der Umsetzung helfen?
communita bietet zahlreiche Tools, die Webseitenbetreiber bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen unterstützen. Dazu gehören Generatoren für Impressum und Datenschutzerklärung, ein Webseiten-Scanner zur Risikoprüfung und weitere praktische Hilfen für die Rechtssicherheit.